Stand: 27.08.2025
1.1 Diese AGB regeln Abschluss, Inhalt und Abwicklung sämtlicher Verträge zwischen der Appstorm GmbH (nachfolgend „appstorm“, „wir“) und ihren Kund:innen (nachfolgend „Kund:innen“), betreffend Software‑Entwicklung, SaaS‑Leistungen, Wartung/Support sowie sonstige digitale Services.
1.2 Abweichende Bedingungen der Kund:innen gelten nur, wenn appstorm sie schriftlich akzeptiert. Individuelle Vereinbarungen (z. B. Angebot, SLA, AVV/"DPA") gehen diesen AGB vor.
1.3 Kund:innen können Unternehmen (B2B) oder Verbraucher:innen (B2C) sein. Zwingende Verbraucherschutznormen bleiben vorbehalten.
2.1 Projektgeschäft (Custom Development): Konzeption, Design, Entwicklung, Testing und Übergabe von Apps/Software/Webprojekten gemäss Angebot/Leistungsbeschreibung.
2.2 SaaS/Plattform: Bereitstellung von cloudbasierten Anwendungen zur zeitlich beschränkten Nutzung über das Internet ("SaaS").
2.3 Wartung & Support: Fehlerbehebung, Sicherheits‑ und Funktionsupdates, Bereitschaftszeiten gemäss SLA.
2.4 Drittdienste & Open Source: appstorm kann Drittsoftware und Open‑Source‑Komponenten einsetzen. Es gelten deren Lizenzbedingungen; eine Liste wird auf Anfrage oder in der Projektdokumentation bereitgestellt.
3.1 Projektgeschäft: Der Vertrag kommt durch schriftliche Angebotsannahme oder Auftragsbestätigung zustande.
3.2 SaaS-Abos: Der Vertrag entsteht durch Online‑Registrierung bzw. Bestellung. Sofern nicht anders vereinbart, gilt eine Mindestlaufzeit von 12 Monaten mit monatlicher/jährlicher Abrechnung.
3.3 Kündigung: SaaS-Abos sind mit Frist von 30 Tagen zum Laufzeitende kündbar. Das Recht zur ausserordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt vorbehalten.
3.4 Datenexport: Nach Vertragsende stellt appstorm einen Export der von Kund:innen eingegebenen Daten in einem gängigen Format für 30 Tage bereit; danach können Daten gelöscht oder anonymisiert werden, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.
4.1 Kund:innen stellen alle notwendigen Informationen, Inhalte und Zugänge rechtzeitig bereit, benennen Ansprechpersonen und treffen Entscheidungen innert angemessener Frist.
4.2 Test & Abnahme: Kund:innen prüfen Lieferungen/Features binnen 10 Werktagen ab Bereitstellung und melden Mängel schriftlich. Ohne Meldung gilt die Leistung als abgenommen.
5.1 Preise verstehen sich in CHF exkl. MwSt., sofern nicht anders angegeben.
5.2 Projektgeschäft wird nach Festpreis oder Time & Material abgerechnet.
5.3 SaaS wird im Voraus für die jeweilige Abrechnungsperiode berechnet.
5.4 Rechnungen sind innert 30 Tagen fällig (netto). Bei Verzug schulden Kund:innen den gesetzlichen Verzugszins (OR 104; derzeit 5 % p. a.) sowie Mahngebühren und Inkassokosten.
5.5 appstorm kann Leistungen bis zum Zahlungseingang zurückbehalten.
6.1 SaaS: Kund:innen erhalten für die Vertragsdauer ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht gemäss Vertrag.
6.2 Projektgeschäft: Sofern im Angebot nicht anders geregelt, überträgt appstorm nach vollständiger Zahlung die Nutzungsrechte an den im Projekt spezifisch erstellten Arbeitsergebnissen. appstorm behält vorbestehendes Know‑how, Frameworks, generische Komponenten und erhält daran ein einfaches Wiederverwendungsrecht.
6.3 Marken & Inhalte der Kund:innen verbleiben bei diesen; Kund:innen räumen appstorm die Rechte ein, diese zur Vertragserfüllung zu verwenden.
7.1 appstorm erbringt die SaaS‑Leistung unter angemessener Sorgfalt und strebt eine hohe Verfügbarkeit an. Konkrete SLAs (Uptime, Response‑/Restore‑Zeiten) ergeben sich aus einer separaten Vereinbarung.
7.2 Wartungsfenster werden – sofern möglich – vorab angekündigt. In Notfällen (z. B. Sicherheitsupdates) kann die Wartung ohne Vorankündigung erfolgen.
8.1 SaaS: appstorm gewährleistet eine dem Vertrag entsprechende Funktionalität im Rahmen des Stands der Technik.
8.2 Projektgeschäft: Für Sachmängel leistet appstorm Gewähr durch Nachbesserung innerhalb einer angemessenen Frist. Weitere Ansprüche bestehen nur, wenn Nachbesserung fehlgeschlagen ist.
8.3 Ausschlüsse: Keine Gewähr für Mängel, die durch unsachgemässe Nutzung, Änderungen durch Dritte, fehlende Mitwirkung oder Umgebungsfehler verursacht werden.
9.1 appstorm schliesst – soweit gesetzlich zulässig – jede Haftung aus. Insbesondere haftet appstorm nicht für sämtliche Schäden und Folgeschäden,
9.2 die nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig durch appstorm oder deren Erfüllungsgehilfen verursacht wurden;
9.3 die aus Nichtbeachtung der Produktspezifikationen der von appstorm entwickelten Software durch den Kunden oder Dritte entstehen;
9.4 die durch Einflüsse von Produkten oder Leistungen des Kunden, Endkunden oder von Drittherstellern verursacht oder mitverursacht werden;
9.5 die durch Handlungen anderer, in Programmierung/Wartung involvierter Entwicklungs- oder Betriebsteams des Kunden oder Dritter entstehen (z. B. Fehlmanipulationen auf Servern durch Mitarbeitende);
9.6 die auf böswillige Handlungen Dritter zurückgehen (z. B. Hackerangriffe, Manipulationsversuche);
9.7 die auf höhere Gewalt zurückzuführen sind (z. B. Brand, Erdbeben, Blitzschlag, sonstige Einwirkungen wie Schwelbrand, Anschläge, Flüssigkeiten, Gase, nukleare/chemische Reaktionen bzw. radioaktive Strahlung) oder auf Missbrauch bzw. Cyberattacken.
9.8 Zusätzlich für Wartungsverträge gilt: appstorm erbringt die Leistungen mit gebotener Sorgfalt und strebt eine hohe Verfügbarkeit der Software/des Produkts an; eine jederzeitige, ununterbrochene und störungsfreie Betriebsbereitschaft wird jedoch nicht zugesichert. Betriebsunterbrechungen – insbesondere infolge technischer Störungen, erforderlicher Wartungsarbeiten oder Tätigkeiten Dritter – begründen, soweit gesetzlich zulässig, keine Ansprüche der Kundschaft gegenüber appstorm.
10.1 appstorm verarbeitet Personendaten gemäss Schweizer Datenschutzrecht (revDSG) und – soweit anwendbar – EU‑DSGVO. Details sind in der Datenschutzerklärung der jeweiligen Applikation geregelt.
10.2 Soweit appstorm Personendaten im Auftrag der Kund:innen verarbeitet, gilt eine separate Auftragsbearbeitungsvereinbarung (AVV/DPA), die Bestandteil des Vertrags ist.
10.3 appstorm trifft technische und organisatorische Massnahmen (TOMs) nach dem Stand der Technik (u. a. Verschlüsselung, Zugriffskontrollen, Backups). Kund:innen sind für angemessene Zugriffssicherheit auf ihrer Seite verantwortlich.
10.4 Bei Verdacht auf eine Datenschutzverletzung informiert appstorm die Kund:innen unverzüglich und unterstützt sie im gesetzlich gebotenen Umfang.
11.1 Beide Parteien behandeln vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei streng vertraulich und nutzen diese nur zur Vertragsdurchführung.
11.2 Die Pflicht gilt nicht für Informationen, die rechtmässig allgemein bekannt sind/werden, rechtmässig von Dritten erlangt oder unabhängig entwickelt wurden, oder wenn eine Offenlegung gesetzlich/behördlich verlangt wird.
12.1 appstorm darf Name/Logo der Kund:innen zu Referenzzwecken nutzen (Website, Pitches), sofern Kund:innen nicht schriftlich widersprechen. Vertrauliche Inhalte werden nicht offengelegt.
13.1 appstorm darf Subunternehmer einsetzen und bleibt für deren sorgfältige Auswahl und Anleitung verantwortlich.
14.1 Kund:innen beachten alle anwendbaren Export‑, Sanktions‑ und Compliance‑Vorgaben.
15.1 appstorm kann diese AGB anpassen. Materielle Änderungen werden den Kund:innen vor Inkrafttreten mitgeteilt. Widersprechen Kund:innen nicht innerhalb von 30 Tagen oder nutzen die Leistungen weiter, gelten die Änderungen als akzeptiert. Für Projektverträge gelten Änderungen nur, wenn ausdrücklich vereinbart.
16.1 Abtretung: Rechte und Pflichten dürfen nur mit schriftlicher Zustimmung der jeweils anderen Partei übertragen werden; appstorm darf Forderungen zu Refinanzierungszwecken abtreten.
16.2 Teilnichtigkeit: Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam; anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
16.3 Anwendbares Recht & Gerichtsstand: Es gilt materielles Schweizer Recht unter Ausschluss kollisionsrechtlicher Normen und internationalen Übereinkommen. Gerichtsstand ist – vorbehaltlich zwingender Konsumentenschutznormen – der Sitz von appstorm in Eggersriet.